Gleichstellung 

Statement zu einer vielfältigen Hochschule
Von der Gleichstellung zum umfassenden diversity-Konzept


Als Hochschule für die Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens möchten wir uns gemäß unseres Bildungsauftrags aktiv an der Gestaltung einer vielfältigen, modernen Gesellschaft beteiligen. Zum einen gilt es, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Belegschaft gerecht zu werden und die Potentiale der Mitarbeitenden zu erkennen, zu nutzen und zu fördern. Zum anderen möchte die Hochschule passgenaue Angebote für eine vielfältige Studierendenschaft bereitstellen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Hochschulangehörigen in ihrer Vielfalt gerecht zu werden, ist es das erklärte Ziel, diversity-Aspekte in alle Bereiche der Hochschule zu implementieren.

Die KH hat 2009 ein Konzept verabschiedet, in dem Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung festgehalten sind, und dieses regelmäßig aktualisiert. Fokus dieses Konzeptes war die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich. Heute, im Jahr 2020, haben wir uns dazu entschieden, dieses Konzept in eine umfassende diversity-Strategie zu überführen, welches alle Bereiche der Hochschule einbezieht und die Heterogenität aller an der KH Studierenden und Mitarbeitenden berücksichtigt.

In der gegenwärtigen Debatte um den Begriff diversity werden sechs Aspekte von Vielfalt unterschieden: Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Religion/ Weltanschauung, Behinderung sowie ethnische Herkunft/Nationalität. Diese sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(1) verankert. Gemäß dieser Aspekte ergeben sich folgende strategischen Ziele von diversity: Antidiskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit, Familienfreundlichkeit, Bildungsgerechtigkeit sowie Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.(2)

Im Rahmen der Strategieentwicklung ist das Thema Diversity in den Projektgruppen Lehre, Forschung und Weiterbildung als Querschnittsthema verankert. In der Übergangszeit bis zur Umsetzung möchten wir im Folgenden ein Statement in Form von konkreten, an der KH anvisierten Zielen und möglichen Maßnahmen aus Sicht der Gleichstellung formulieren:

  • Förderung einer diversity-sensiblen Hochschulkultur durch Einbezug und aktive Beteiligung von Mitarbeitenden und Studierenden
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundlichen Zuschnitt von Arbeits- und Studienbedingungen
  • Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse auf allen Ebenen der Beschäftigten durch gendersensible Rekrutierungspolitik
  • Unterstützung von Studentinnen bei der Vorbereitung auf Führungspositionen
  • Chancengerechtigkeit für Personal und Studierende mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen
  • Aufnahme und Abbruch des Studiums sowie Studienerfolg unabhängig von Diversitätsmerkmalen
  • Prävention von jeglicher Form von Gewalt, Herabwürdigung und Benachteiligung sowie Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung durch ein wirksames Schutzkonzept
  • Verwirklichung einer inklusiven Hochschulpolitik in Lehre, Forschung und Verwaltung durch Förderung spezifischer Zielgruppen

Über die Konkretisierung dieser Ziele sowie aktuelle Projekte berichten wir anlassbezogen sowie im jährlich erscheinenden Gleichstellungsbericht auf dieser Homepage.

(1) Vgl. § 1 AGG
(2) Vgl. Universität zu Köln (2018): Strategie Chancengerechtigkeit. Köln. S. 4. Internetlink: https://vielfalt.unikoeln.
de/fileadmin/home/bdahmen/PDFs/Strategie_Chancengerechtigkeit_DINA4.pdf; letzter Zugriff 10.08.2020

Falls Sie nähere Informationen über unsere Projekte wünschen, beantworten wir gerne Ihre Anfragen.

Gleichstellungsbericht

Sie sind schwanger? Sie haben ein Kind? Sie wollen wissen, ob Studieren mit Kind möglich ist? Die KH Freiburg möchte Sie mit einer Vielzahl an Angeboten und Hilfestellungen unterstützen, ein Studium mit Kind zu meistern. Informationen zur organisatorischen und finanziellen Hilfeleistungen finden Sie in unserem 
Leitfaden "Studieren mit Kind"

Meldung einer bestehenden Schwangerschaft

Wir bitten Sie aus Gründen des Mutterschutzgesetzes, Ihre Schwangerschaft dem Prüfungsamt mitzuteilen. Formular - Mitteilung einer Schwangerschaft. Die Richtlinien des Mutterschutzes sind in unserem Leitfaden näher erörtert. 
Falls Sie auf den Anspruch der Mutterschutzfrist verzichten wollen, benötigt die Hochschule Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Formular - Verzicht auf die Mutterschutzfrist


Still- / Wickelraum:        Haus 3, Raum 3225

Wickelräume: Haus 2, 3. OG im barrierefreien WC
                           Haus 3, 1. OG im barrierefreien WC

Ein uns naher Mensch wird pflegebedürftig. Ein Mensch, der uns oftmals selbst über Jahre in unserem Leben geholfen hat, bedarf unserer Unterstützung. 
Unser Leitfaden für pflegende Angehörige gibt Studierenden und Mitarbeitenden Hilfestellung.

Leitfaden Pflegende Angehörige

Die KH Freiburg hat ein Schutzkonzept zum Umgang mit sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung verabschiedet. Das Konzept soll betroffene Personen ermutigen, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Diskriminierung nicht hinzunehmen, sondern sich zur Wehr zu setzten. Dabei können diese von einer Ansprechperson ihrer Wahl Unterstützung erhalten. Jeweils ein weibliches und ein männliches Mitglied der Verwaltung, der Studierendenschaft und des Lehrkörpers stehen hier zur Verfügung. Auch die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin sind mögliche Ansprechpersonen. Dabei ist auch der Präventionsaspekt bedeutsam, denn wer Frühwarnzeichen oder potentielle Gefährdungen erkennt und diese meldet, beteiligt sich aktiv daran, dass Gefährdungen gar nicht erst entstehen.

Schutz bei sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung

Wir sehen die Umsetzung gendersensibler Schreibweise als Zeichen der Integration von männlichen und weiblichen Identitäten sowie des dritten Geschlechts. Als Hochschule machen wir dies auch in der Schreibweise deutlich. Wir sind bemüht, dies in allen Dokumenten auszuführen. Wie sich eine gendersensible Schreibweise umsetzen lässt, haben wir in einem Leitfaden zusammengefasst. Wir setzen uns ein für eine inklusive Hochschule und korrekte Sprache.
Leitfaden für eine Geschlechtersensible Sprache

Video zur geschlechtersensiblen Sprache - Youtube

 

  • Eine Broschürenliste gibt Ihnen ein Überblick über Werke, die auf Anfrage bei der Gleichstellungsbeauftragten einsehbar sind.
  • Die jeweils aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Gender – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft“ (Verlag Barbara Budrich, Opladen) liegt in Haus 3, 2. Stock zur Ansicht aus. Die älteren Ausgaben können auf Anfrage eingesehen werden.
  • Unter www.lakof-bw.de finden Sie das Internetangebot der Landeskonferenzen für Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, ehemals Fachhochschulen) in BadenWürttemberg mit Unterstützungsangeboten für Akademikerinnen auf dem Weg zur HAW-Professur.

Für Verbesserungsvorschläge und Hinweise sind wir dankbar.
Melden Sie sich hierfür unter: gleichstellung@kh-freiburg.de

Copyright Prof.in Dr. Mirella Cacace, Katholische Hochschule Freiburg
Professorin
Prof.in Dr. Mirella Cacace
Copyright Prof.in Dr. Claudia Luzar, Katholische Hochschule Freiburg
Professorin
Prof.in Dr. Claudia Luzar

Aktuelles:

Anlässlich der 900-Jahr Feier Freiburg hat das Gleichstellungsteam für das Projekt Frauen* bilden Freiburg der Freiburger Hochschulen Interviews mit Gemeinderätinnen über ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik geführt. Die Ergebnisse der Befragungen finden Sie hier" Ergebnisse-Interviews-Gemeinderätinnen


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Am 29.06.2020 haben der Bundestag wie auch nachfolgend der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt.
 
Kinderbonus

Um Familien in der Corona-Krise zu entlasten, erhalten diese für jedes Kind, für das im Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 Euro, ausgezahlt in 2 Raten – einmalig 200 Euro im Monat September und einmalig 100 im Monat Oktober. Ein Anspruch in Höhe von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Hierfür wird § 6 des Bundeskindergeldgesetzes angepasst. 
Der Kinderbonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Dies bedeutet laut Presseerklärung des BMFSFJ vom 12.06.2020, dass die 300 Euro nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt werden. 
 
Entlastung für Alleinerziehende 

Um der besonderen Situation von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, geregelt im § 24 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Das soll schon am 1. Juli 2020 in Kraft treten. 
 
Ebenso möchten wir darüber informieren, dass das Bundeskabinett am 24.06.2020 den von der Bundesfamilienministerin und vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzesentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen hat. 
Laut aktueller Meldung vom BMFSFJ vom 24.06.2020 schafft das Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit zukünftig fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammengefasst werden können. Demnach sollen Eltern die Geburtsurkunde inklusive der Namensbestimmung, das Elterngeld und das Kindergeld in einem Zuge beantragen können. In einer nächsten Stufe kommt dann der Kinderzuschlag dazu.
Dieser Gesetzesvorschlag muss nun noch im Bundestag und nachfolgend im Bundesrat beschlossen werden. 

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